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Mai 2023

AbrechnungWie vermeiden wir Gewerbesteuerpflicht wegen Untermiete, wenn wir die Praxis für die Nutzung durch andere Therapeuten öffnen?

Abo-Inhalt25.04.20234980 Min. LesedauerVon beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle

| Frage: „Wir möchten unsere Praxisräume für die Nutzung durch eine andere (selbstständige) Therapeutin öffnen. Allerdings möchten wir nicht durch eine Untermiete gewerbesteuerpflichtig werden. Kann die andere Therapeutin selbstständig bleiben, während ihre Patienten/Kunden bei uns zahlen und die Therapeutin uns ihre erbrachten therapeutischen Leistungen in Rechnung stellt? Oder kann sie die Personen direkt bezahlen lassen und gibt uns einen Teil ihrer Vergütung ab?“ |

Antwort: Beide Lösungen sind möglich, haben aber jeweils auch ihre Nachteile:

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AUSGABE: PP 5/2023, S. 2 · ID: 49352035

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