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ArbeitsrechtWer während der Krankschreibung lange Partys feiert, kann fristlos gekündigt werden

Abo-Inhalt15.02.20232760 Min. Lesedauer IWW

| Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht [ArbG] Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22). |

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AUSGABE: PP 3/2023, S. 8 · ID: 49188430

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