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Außerordentliche KündigungWeitergabe fremder Daten führt zur Kündigung

Abo-Inhalt24.02.20223392 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund

| Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. |

D Arbeitsgesetze_Buch_99266342-CS.jpg (Bild: ©Bennet Steiner - adobe.stock.com)
Bild: ©Bennet Steiner - adobe.stock.com

Der Fall

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AUSGABE: PP 3/2022, S. 6 · ID: 48026690

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