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DigitalisierungTI-Anbindung verschoben, bleiben bisher geschlossene Neuverträge gültig?

Abo-Inhalt28.11.20251 Min. LesedauerVon IWW

Frage: „Die für den 01.01.2026 angekündigte Pflicht zur TI-Anbindung wurde ja bekanntlich auf Oktober 2027 verschoben (PP 12/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50624061). Was gilt für Physiopraxen, die in diesem Jahr einen Neuvertrag mit einem TI-Anbieter geschlossen haben? Ist der abgeschlossene Vertrag trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit bindend oder nichtig?“

Antwort: Verschoben wurde der Termin für die Pflichtanbindung. Eine freiwillige Anbindung ist jedoch ab 01.01.2026 dennoch möglich. Wer sich freiwillig anbindet, kann dann auch die Refinanzierung beanspruchen, wenn der Anschluss funktionsfähig ist. Grundsätzlich sind Teile der TI ja nutzbar. Daraus folgere ich, dass die von Praxen bereits abgeschlossenen Verträge wegen der Verschiebung des Termins zur Pflichtanbindung nicht ihre Gültigkeit verlieren, wenn darin „nur“ steht, dass der Vertrag ab 01.01.2026 gilt. Etwas anderes würde gelten, wenn im Vertrag vereinbart ist, dass dieser zum Termin der Pflichtanbindung beginnt. In diesem Fall könnte die Praxis sich auf die Verschiebung berufen und verlangen, dass der Vertrag erst ab dem 01.10.2027 gilt. Wie immer bei Verträgen kommt es also auf den konkret abgeschlossenen Vertrag, d. h. auf den Vertragswortlaut an.

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AUSGABE: PP 1/2026, S. 2 · ID: 50628220

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