Gesetzliche UnfallversicherungSturz mit Inlineskates bei Firmenlauf kein Berufsunfall
| Viele Unternehmen nehmen an sportlichen Events wie z. B. Firmenläufen teil. Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Mitarbeiter dort verletzt, wird das nicht als Berufsunfall gewertet. Die Klage einer Angestellten, die an einem Firmenlauf auf Inlineskates teilgenommen und sich dort bei einem Sturz verletzt hatte, blieb ohne Erfolg (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21, Abruf-Nr. 234577). |
Für das LSG hatte sich der Unfall nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stand:
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AUSGABE: PP 6/2023, S. 2 · ID: 49330596