UmsatzsteuerPhysiotherapeuten und die Umsatzsteuer: Diese Umsätze sind umsatzsteuerpflichtig
| Generell sind die Leistungen von Physiotherapeuten von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt jedoch nicht für Selbstzahlerleistungen ohne Verordnung und für Zusatztätigkeiten wie den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Welche dieser Umsätze unterliegen nun genau der Umsatzsteuer? Und gibt es einen Vorsteuerabzug? Diesem klassischen Praxisproblem geht der vorliegende Beitrag auf den Grund. Ein Folgebeitrag (Abruf-Nr. 50120662) befasst sich mit der Frage, wie Physiotherapeuten über die Kleinunternehmerregelung das optimale Gestaltungsmodell wählen können. |
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AUSGABE: PP 10/2024, S. 17 · ID: 50119836