VideotherapieKrankenkassen fördern Videotherapie ab dem 01.01.2025
| Wer physiotherapeutische Leistungen per Video abgibt, darf sich ab dem 01.01.2025 über einen Finanzierungszuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen freuen. Das teilt der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) mit. Auf Antrag gibt es jeweils pauschal 950,00 Euro pro Jahr für die Hardwareausstattung und 300,00 Euro für die Software. |
Die Pauschalen dürfen zur Anschaffung bzw. zur Wartung geeigneter Hardware (z. B. Tablet, Laptop, Kamera für den PC) sowie die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Software vom GKV-Spitzenverband zugelassen ist. Die Pauschale wird quartalsweise ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Physiopraxen, die
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AUSGABE: PP 10/2024, S. 1 · ID: 50162969