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Bewertungsportalekununu & Co.: Was ist auf Arbeitgeberbewertungsportalen erlaubt – und was nicht?

Abo-Inhalt21.02.2024465 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR Nils Wigger, Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

| Wer eine Praxis für Physiotherapie betreibt, muss sich längst nicht mehr nur auf negatives Patientenfeedback über Arztbewertungsportalen einstellen (PP 06/2021, Seite 10). Längst gibt es auch Bewertungsportale für Arbeitgeber, wie z. B. kununu.com. Gerade angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des Fachkräftemangels können unsachliche Kritik oder gar unwahre Tatsachenbehauptungen der Gewinnung qualifizierten Praxispersonals enorm schaden. Doch wer darf auf einem Arbeitgeberbewertungsportal eine Bewertung abgeben? Können Sie als Praxisinhaber die Einträge verbieten? Und welche Aussagen sind überhaupt erlaubt? Dieser Beitrag erklärt, was Sie beim Umgang mit Online-Bewertungsportalen wie kununu & Co. beachten müssen. |

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AUSGABE: PP 3/2024, S. 16 · ID: 49914512

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