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Künstliche Intelligenz (KI)KI-nutzende Physiopraxen müssen ihre Beschäftigten schulen

Abo-Inhalt19.06.20256905 Min. Lesedauer IWW

| Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Physiopraxen, die KI einsetzen, müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. |

Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Größe oder Branche. Sie ergibt sich aus Art. 4 KI-VO: „Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

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AUSGABE: PP 7/2025, S. 1 · ID: 50454813

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