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Sept. 2025

VergütungBundesbeihilfe erhöht Höchstbeträge zum 01.09.2025

Abo-Inhalt25.08.2025260 Min. Lesedauer IWW

| Die Bundesbeihilfe hat zum 01.09.2025 die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel aktualisiert (online unter iww.de/s14329). Die Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete (z. B. Zoll, Bundespolizei). Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt übernehmen die neuen Höchstsätze automatisch zum 01.09.2025 in ihre Landesbeihilfeverordnungen. Die übrigen Bundesländer entscheiden selbstständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen. |

Von der Erhöhung betroffene Leistungen

Leistung

bis zum 31.08.2025

ab dem 01.09.2025

Ärztlich verordneter Hausbesuch, einschließlich Fahrtkosten

25,60 Euro

27,60 Euro

Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten (je Patient/in)

16,70 Euro

18,00 Euro

Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung

91,38 Euro

98,60 Euro

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AUSGABE: PP 9/2025, S. 1 · ID: 50524624

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