VergütungBundesbeihilfe erhöht Höchstbeträge zum 01.09.2025
| Die Bundesbeihilfe hat zum 01.09.2025 die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel aktualisiert (online unter iww.de/s14329). Die Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete (z. B. Zoll, Bundespolizei). Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt übernehmen die neuen Höchstsätze automatisch zum 01.09.2025 in ihre Landesbeihilfeverordnungen. Die übrigen Bundesländer entscheiden selbstständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen. |
Von der Erhöhung betroffene Leistungen | ||
Leistung | bis zum 31.08.2025 | ab dem 01.09.2025 |
Ärztlich verordneter Hausbesuch, einschließlich Fahrtkosten | 25,60 Euro | 27,60 Euro |
Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten (je Patient/in) | 16,70 Euro | 18,00 Euro |
Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung | 91,38 Euro | 98,60 Euro |
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AUSGABE: PP 9/2025, S. 1 · ID: 50524624