EinkommensteuerBeitragsvorauszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung als Steuersparmodell
| Privat kranken- und pflegeversicherte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können ein einfaches und effektives Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen dadurch nicht nur im Zahlungsjahr die Vorauszahlung von der Steuer ab, sondern generieren auch für die Jahre der Beitragsvorauszahlung höhere absetzbare Beträge. PP macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a, Abs. 4 und Abs. 4b Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut, das sich für alle privat versicherten Physiotherapeuten eignet – egal ob niedergelassen oder angestellt. |
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AUSGABE: PP 2/2023, S. 15 · ID: 49015693