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ArbeitsrechtArbeitgeber darf Angestellten 2G-plus-Regeln als Teilnahmebedingung für Betriebsfest vorgeben

Abo-Inhalt14.09.20228482 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin

| Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten, die sog. 2G-plus-Kriterien als Teilnahmevoraussetzung für ein nicht öffentliches Betriebsfest vorgeben. Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Teilnahme (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2022, Az. 6 Ta 673/22). Zwar betrifft der Fall eine Klinik, das Urteil ist aber auch für Physiopraxen relevant. |

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AUSGABE: PP 10/2022, S. 4 · ID: 48547737

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