ArbeitsrechtAktuelles BAG-Urteil bejaht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
| Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296). Dieser neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis außerordentlich bedeutsam. PP informiert Sie über den Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht. |

Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PP 12/2022, S. 4 · ID: 48749218
