EinkommensteuerKindergeld für im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
| Der BFH hat entschieden, dass bei Kindern, die vor Beginn eines mehrjährigen Studiums im Ausland bereits eine andere Ausbildung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland absolviert haben, der inländische Wohnsitz in der elterlichen Wohnung erhalten bleiben kann. Voraussetzung ist u. a., dass die Übergangszeit zwischen den Auslandsaufenthalten höchstens vier Monate beträgt. Diese Übergangszeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten im Ausland zählen wie Ferien (ausbildungsfreie Zeit), sie werden dem folgenden Studienjahr zugerechnet und stärken den Inlandswohnsitz (BFH 20.2.25, III R 32/23, DStRE 25, 1025). |
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AUSGABE: PIStB 10/2025, S. 261 · ID: 50467221