GewerbesteuerHinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters
| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter, die in den USA ansässig sind, Klarheit geschaffen. Gemäß § 8 Nr. 3 GewStG dürfen diese Gewinnanteile nicht hinzugerechnet werden. Das Urteil bestätigt aber, dass die Gewinnanteile unter das Diskriminierungsverbot im DBA-USA 1989 und die Kapitalverkehrsfreiheit der EU (Art. 63 AEUV) in Drittstaatenfällen fallen (BFH 26.2.25, I R 33/21, BB 25, 1621). |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PIStB 10/2025, S. 263 · ID: 50507424