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Okt. 2025

GewerbesteuerHinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters

Abo-Inhalt29.09.2025132 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter, die in den USA ansässig sind, Klarheit geschaffen. Gemäß § 8 Nr. 3 GewStG dürfen diese Gewinnanteile nicht hinzugerechnet werden. Das Urteil bestätigt aber, dass die Gewinnanteile unter das Diskriminierungsverbot im DBA-USA 1989 und die Kapitalverkehrsfreiheit der EU (Art. 63 AEUV) in Drittstaatenfällen fallen (BFH 26.2.25, I R 33/21, BB 25, 1621). |

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AUSGABE: PIStB 10/2025, S. 263 · ID: 50507424

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