28. RegimeDie EU Inc. – neue einheitliche Rechtsform in Europa geplant
Die Europäische Kommission plant mit der EU Inc. eine einheitliche, digitale Gesellschaftsform für den gesamten Binnenmarkt. Ziel ist, Bürokratie abzubauen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und insbesondere Start-ups sowie wachstumsorientierte Unternehmen zu stärken.
Die EU Inc. ist als private Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung vorgesehen. Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, das Privatvermögen bleibt geschützt. Die Gründung soll vollständig digital über ein zentrales EU-Register erfolgen, unterstützt durch standardisierte Dokumente und elektronische Signaturen. Vorgesehen sind Gründungen innerhalb von 48 Stunden, Gründungsgebühren unter 100 EUR und ein theoretisches Mindestkapital ab 1 EUR. Nationale Regelungen etwa zum Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht werden laut Kommission aber nicht berührt. Eine harmonisierte EU-Unternehmensbesteuerung ist nicht vorgesehen, es soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. Allerdings sollen Mitarbeiterbeteiligungen (EU-ESOP) EU-weit einheitlich besteuert werden – erst beim Verkauf, nicht bei Gewährung oder Ausübung. Damit entstehen für Mandanten mit internationalen Belegschaften attraktive Optionen.
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AUSGABE: PIStB 4/2026, S. 85 · ID: 50792708
