SozialversicherungspflichtNebenberuflich tätige Dozentin an einer Schule
| Eine nebenberufliche Dozentin an einer Schule, die auf die Erlangung eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses (Altenpflege) gerichtet ist, ist abhängig beschäftigt, wenn sie als Vertretungskraft für andere Lehrer tätig wird, im Rahmen des Unterrichts Vorgaben des Lehrplans zu beachten und den Leistungsstand der Schüler zu kontrollieren hat (LSG Hessen v. 14.12.23, L 8 BA 9/22). |
Sachverhalt
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ID: 50000427