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Sept. 2025

Umsatzsteuer Keine Minderung der Bemessungsgrundlage trotz Insolvenz der Apotheken-Zahlstelle

Abo-Inhalt21.08.2025927 Min. LesedauerVon StB Jürgen Derlath, Münster

| Bedient sich ein leistender Unternehmer, z. B. ein Apotheker, zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert (BFH 30.4.25, XI R 15/22). |

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AUSGABE: PFB 9/2025, S. 244 · ID: 50492126

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