BetriebsprüfungKein unbegrenzter Datenzugriff bei Freiberuflern
| Die zusammen mit der Prüfungsanordnung übermittelte Aufforderung zur „Überlassung eines Datenträgers nach GdPdU“ ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen zu verstehen und rechtswidrig, wenn es sich um einen Steuerpflichtigen handelt, der seinen Gewinn nach Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt (BFH 7.6.21, VIII R 24/18). |
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AUSGABE: PFB 3/2022, S. 60 · ID: 47651573
