Corona-HilfenIst die Überbrückungshilfe Plus steuerpflichtig?
| Während der Coronapandemie gab es unterschiedliche Hilfen für Selbstständige. Nordrhein-Westfalen hat z. B. Mitte 2020 einen Betrag von bis zu 3.000 EUR an kleine und mittelständische Unternehmen, unter anderem auch an Angehörige der freien Berufe, gezahlt, wenn diese infolge der Coronakrise erhebliche Umsatzausfälle erlitten hatten (Überbrückungshilfe Plus). Nun hat das FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) entschieden, dass der Betrag aus der Überbrückungshilfe Plus als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PFB 4/2024, S. 86 · ID: 49861372