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Corona-HilfenIst die Überbrückungshilfe Plus steuerpflichtig?

Abo-Inhalt19.03.2024241 Min. Lesedauer IWW

| Während der Coronapandemie gab es unterschiedliche Hilfen für Selbstständige. Nordrhein-Westfalen hat z. B. Mitte 2020 einen Betrag von bis zu 3.000 EUR an kleine und mittelständische Unternehmen, unter anderem auch an Angehörige der freien Berufe, gezahlt, wenn diese infolge der Coronakrise erhebliche Umsatzausfälle erlitten hatten (Überbrückungshilfe Plus). Nun hat das FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) entschieden, dass der Betrag aus der Überbrückungshilfe Plus als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist. |

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AUSGABE: PFB 4/2024, S. 86 · ID: 49861372

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