GewinnverteilungBMF überarbeitet seine Grundsätze zu inkongruenten Gewinnausschüttungen
| Das BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004: 003) hat seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen überarbeitet. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind – wie bislang – steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Die Fälle mit „zivilrechtlicher Wirksamkeit“ sind aber erweitert worden. |
Insbesondere in folgenden Fällen sind inkongruente Gewinnausschüttungen bei der GmbH anzuerkennen:
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