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GewinnverteilungBMF überarbeitet seine Grundsätze zu inkongruenten Gewinnausschüttungen

24.10.20243184 Min. Lesedauer IWW

| Das BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004: 003) hat seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen überarbeitet. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind – wie bislang – steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Die Fälle mit „zivilrechtlicher Wirksamkeit“ sind aber erweitert worden. |

Insbesondere in folgenden Fällen sind inkongruente Gewinnausschüttungen bei der GmbH anzuerkennen:

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