MusterfallAufteilung des Betriebsvermögens von Freiberuflergesellschaften und Apotheken
| Bei Aufteilung des Betriebsvermögens von Freiberuflergesellschaften und Apotheken liegen häufig keine Teilbetriebe vor. Eine Realteilung in Schwesterpersonengesellschaften ist allerdings nach derzeit h. M. zu Buchwerten ausgeschlossen. Nachfolgend wird dargestellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um dennoch eine Buchwertfortführung zu gewährleisten. |
Inhaltsverzeichnis
Ausgangssachverhalt |
Eine Apotheken-OHG an zwei Standorten soll aufgelöst werden Anton Berta (AB) und Til Muss (TM) betreiben zwei Apotheken in Bielefeld und Herford in der Rechtsform der AT-OHG (Beteiligung jeweils 50 %). Es liegen allerdings keine Teilbetriebe vor. Der Gesellschafter AB soll zum 31.12.21/1.1.22 aus der AT-OHG ausscheiden. Er soll als Gegenleistung die Niederlassung Bielefeld (BI) erhalten. Die Niederlassung Herford verbleibt bei TM. Die Niederlassung BI soll auf die bereits mit Christian Kolossal (CK) gegründete AC-OHG zu Buchwerten übertragen werden. Die stillen Reserven der AT-OHG sind ausschließlich im Geschäfts- und Firmenwert enthalten. Der Warenbestand wird anhand der Inventur zum 31.12.21 aufgeteilt. Die Mitarbeiter sind bereits informiert und es soll eine Zuteilung für die Zeit ab dem 1.1.22 geben. Soweit ein Spitzenausgleich für die übernommenen Niederlassungen notwendig ist, soll dieser – soweit möglich – durch die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten ausgeglichen werden. Das von der AT-OHG genutzte Grundstück in Herford befindet sich im Eigentum der Ehefrau von TM (stellt also kein Sonderbetriebsvermögen dar). Frage: Ist eine Teilung zu Buchwerten (auch) für AB möglich? |
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AUSGABE: PFB 10/2022, S. 264 · ID: 47845205
