Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Zögerlich arbeitender ausführender Betrieb: Darf der Vertrag vorsorglich gekündigt werden?

März 2023

BauüberwachungZögerlich arbeitender ausführender Betrieb: Darf der Vertrag vorsorglich gekündigt werden?

Abo-Inhalt23.02.20232831 Min. Lesedauer IWW

| Die Bauüberwachung erfordert einen erheblichen Aufwand bei der terminlichen Steuerung ausführender Unternehmen, der mit den Mindestsätzen kaum refinanziert werden kann. Noch schwieriger wird es, wenn Firmen auch nach mehreren Abmahnungen nicht kooperieren. Bei Auftraggeber und Planer besteht dann der Wunsch, den Vertrag frühestmöglich zu kündigen. Doch ab welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung rechtens? Das OLG Karlsruhe hat zu der Frage Licht ins Dunkel gebracht und den Weg zur vorsorglichen Kündigung geebnet. |

OLG Karlsruhe erlaubt Kündigung wegen drohenden Verzugs

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 3/2023, S. 22 · ID: 49190775

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte