BauüberwachungZögerlich arbeitender ausführender Betrieb: Darf der Vertrag vorsorglich gekündigt werden?
| Die Bauüberwachung erfordert einen erheblichen Aufwand bei der terminlichen Steuerung ausführender Unternehmen, der mit den Mindestsätzen kaum refinanziert werden kann. Noch schwieriger wird es, wenn Firmen auch nach mehreren Abmahnungen nicht kooperieren. Bei Auftraggeber und Planer besteht dann der Wunsch, den Vertrag frühestmöglich zu kündigen. Doch ab welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung rechtens? Das OLG Karlsruhe hat zu der Frage Licht ins Dunkel gebracht und den Weg zur vorsorglichen Kündigung geebnet. |
OLG Karlsruhe erlaubt Kündigung wegen drohenden Verzugs
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AUSGABE: PBP 3/2023, S. 22 · ID: 49190775