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Öffentliche AufträgeVgV-Verfahren: Selbst Honorarbestanbieter kann in seinen Rechten verletzt sein

Abo-Inhalt05.10.20242428 Min. Lesedauer IWW

| Auch bei der Bewertung von Honorarangeboten, die in Anlehnung an die HOAI erstellt werden, dürfen nur solche Methoden eingesetzt werden, die rechnerisch nachvollziehbar sind und die relativen Preisabstände zwischen den Angeboten widerspiegeln. Das hat die Vergabekammer (VK) Südbayern klargestellt. Das kann dazu führen, dass das Büro die Wertung anfechten kann, das beim Honorar die meisten Punkte erhalten aber den Auftrag nicht erhalten hat, weil es bei anderen Wertungskriterien zurücklag. |

Um diese Honorarbewertungsmethode entbrannte der Streit

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ID: 50161278

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