Öffentliche Aufträge Verhandlung im VgV-Verfahren: Mündliche Präsentation ist detailliert zu dokumentieren
| Bei der Vergabe von Planungsleistungen muss der öffentliche Auftraggeber nicht nur das geplante Objekt an sich, sondern auch die geplante Ausführung durch das Planungsbüro bewerten. Dabei sind die Anforderungen an den Detaillierungsgrad des Vergabevermerks besonders hoch, wenn die qualitative Bewertung im Wesentlichen auf einer mündlichen Vorstellung im Verhandlungsverfahren beruht. Weil ein Auftraggeber diese Vorgaben nicht korrekt umgesetzt hatte, hat die VK Bund dem Nachprüfungsantrag des knapp unterlegenen Büros stattgegeben und das Verfahren zurückversetzt. |
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AUSGABE: PBP 9/2022, S. 18 · ID: 48488482