EinkommensteuerRente aus Versorgungswerk: Wann und mit welchem Ertragsanteil müssen Sie sie versteuern?
| Sie müssen eine Rente aus dem Versorgungswerk mit dem Ertragsanteil desjenigen Jahres versteuern, in dem Ihnen die Rente erstmals zufließt. Es kommt nicht der Ertragsanteil des Jahres zum Tragen, an dem Sie erstmals Anspruch auf die Rente hätten. Diese steuerzahlerungünstige Auffassung vertritt der Bundesfinanzhof (BFH). Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Der Steuerzahler, der beim BFH verloren hat, wehrt sich nämlich – er hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. |
Auf das Jahr des Rentenbeginns kommt es an
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AUSGABE: PBP 6/2023, S. 32 · ID: 49417678