WerkvertragsrechtFörderprojekte: Vorsicht bei der vertraglichen Übernahme von originären Bauherrenaufgaben
| Immer mehr (auch private) Baumaßnahmen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Entscheidung des VG Cottbus lehrt, dass sich für Planungsbüros dabei haftungsrechtliche Fallstricke auftun, die möglichst schon in der Vertragsanbahnung umgangen werden sollten. |
Der Fall vor dem VG Cottbus
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 6/2023, S. 22 · ID: 49333568