VertragsrechtPlanungsvertrag: Wann können Sie den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ beanspruchen?
| Vertragsanpassungen können einvernehmlich vereinbart werden (PBP 11/2022, Seite 4). Es gibt aber auch Vertragsänderungen, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben. Ein solcher Rechtsanspruch besteht z. B., wenn die Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB gestört ist. Hier ist – so die Äußerung des Bundesbauministeriums – zwar immer nur der Einzelfall maßgeblich. Nichtsdestotrotz gibt es grobe Anhaltswerte, wann Sie sich auf den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ berufen können. PBP nimmt nachfolgend Störungen in Bezug auf Aufwand und Termine unter die Lupe. |
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AUSGABE: PBP 11/2022, S. 11 · ID: 48661676