HonorargestaltungVerlängerte Lph 8 wegen Streik und der (Zusatz-)Honoraranspruch des Objektüberwachers
Abo-Inhalt15.05.20241837 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt a. M.
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| Am Dienstag den 13.05.2024 haben die ersten Streiks auf dem Bau begonnen. Ende und Ausmaß offen. In diesem Kontext erörtert der vorliegende Beitrag die juristischen Konsequenzen solcher Streikmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf daraus resultierende Bauzeitverlängerungen und die Zusatzhonoraransprüche in der Objektüberwachung. |
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AUSGABE: PBP 6/2024, S. 10 · ID: 50030322