Öffentliche AufträgePflicht zur Abfrage beim Wettbewerbsregister ab dem 01.06.2022: Die Folgen für Planer am Bau
| Mit dem neuen bundesweiten Wettbewerbsregister wird eine zentrale Informationsquelle geschaffen, durch die öffentliche Auftraggeber erfahren, ob Unternehmen ausschlussrelevante Rechtsverstöße begangen haben. Für öffentliche Auftraggeber besteht ab dem 01.06.2022 eine grundsätzliche Abfragepflicht. Erfahren Sie nachfolgend, inwieweit die planenden Berufe in das „Abfragethema“ involviert sind. |
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AUSGABE: PBP 6/2022, S. 17 · ID: 48262429