ArchitektenrechtOLG Nürnberg zum Kopplungsverbot: Architekt darf nicht wie Bauherr auftreten
| Planer, die einen Planungsauftrag an den Erwerb eines Grundstücks binden, laufen Gefahr, dass der Planungsauftrag unwirksam wird. So will es das Kopplungsverbot. Was Sie diesbezüglich zu beachten haben, erläutert PBP anhand eines aktuellen Falls vor dem OLG Nürnberg. |
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AUSGABE: PBP 8/2025, S. 9 · ID: 50464006