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PersonalmanagementKündigung per Einwurf-Einschreiben: Zwei neue BAG-Entscheidungen im Alltag gut umsetzen

23.05.20251 Min. Lesedauer IWW

| Als Büroinhaber müssen Sie Mitarbeitern gelegentlich auch kündigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich jüngst mit der Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben befasst. Nehmen Sie die Entscheidungen zum Anlass, Ihre Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, um sicherzustellen, dass Kündigungen fristgerecht und rechtswirksam zugehen. |

Praxistipp | Für Sie heißt das: Werfen Sie z. B. ein Kündigungsschreiben mit Zeugen im Hausbriefkasten des Mitarbeiters ein oder setzen Sie auf eine dokumentierte Zustellung. Als Absender haben Sie die Möglichkeit, die Reproduktion eines Auslieferungsbelegs innerhalb einer Frist von 15 Monaten anzufordern, innerhalb der Frist die Deutsche Post AG die Kopien speichert.

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AUSGABE: PBP 6/2025, S. 3 · ID: 50374487

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