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VertragsanbahnungFrage aus der Praxis: Wie lange sind Sie an ein Honorarangebot gebunden?

Abo-Inhalt07.04.20224014 Min. LesedauerVon Lena Rath, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Rath Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Neu-Isenburg

| Bei einem Architekten- und Ingenieurvertrag handelt es sich um ein vertragliches Schuldverhältnis, das durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt – das Angebot und dessen Annahme. Diese beiden Erklärungen können zeitlich auseinanderfallen. Dann stellt sich für den Anbietenden (hier Sie als Planer) die Frage, wie lange er an sein Angebot gebunden ist. PBP klärt auf. |

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AUSGABE: PBP 5/2022, S. 3 · ID: 48097359

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