WerkvertragsrechtDürfen GU bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung von Planungsvorgaben abweichen?
| Generalunternehmerverträge (GU) haben Konjunktur. Die meisten sind dadurch gekennzeichnet, dass der Ausführung eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) zugrunde gelegt wird. In dieser FLB werden die geforderten Leistungen im Wesentlichen textlich beschrieben und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mit geometrischen Vorgaben und Qualitätsangaben versehen. Das OLG Naumburg hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie auslegungsfähig FLB für den GU sind. |
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AUSGABE: PBP 4/2022, S. 8 · ID: 47999224