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BetriebsausgabenBewirtungen in 2023: Neue Grundsätze für den steuerlichen Abzug kennen und einhalten

Abo-Inhalt15.02.20232126 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Fw. Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Damit Sie Bewirtungskosten (als Betriebsausgaben) von der Steuer absetzen können, müssen Sie (bzw. der Bewirtungsbeleg) seit dem 01.01. diesen Jahres neue Anforderungen erfüllen. PBP erläutert die Details, damit der Betriebsausgabenabzug auch 2023 gelingt. |

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AUSGABE: PBP 3/2023, S. 25 · ID: 49025155

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