EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch Ihr Büro steht an: Fragen aus der Praxis und Prüfschema
| Am 01.09.2022 müssen Sie prüfen, für welche Mitarbeiter Sie die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen müssen. PBP geht nachfolgend auf eine Leserfrage zu dem Beitrag „Die 300-Euro-Energiepreispauschale: Wer profitiert in Architektur- und Ingenieurbüros?“ aus PBP 7/2022, Seite 23 ein und liefert Ihnen ein Prüfschema. |
Die EPP und die Auszahlung durch Sie als Arbeitgeber
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 9/2022, S. 24 · ID: 48543054