AuskunftsrechtNach geheimer Observation muss Detektivbericht offengelegt werden
Abo-Inhalt09.10.20242914 Min. Lesedauer IWW
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| Beauftragt ein Versicherer (VR) im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil des OLG Oldenburg zusammenfassen. |
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