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BetriebsratBetriebsrat kann Auskunft über schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer verlangen

Abo-Inhalt24.10.202397 Min. Lesedauer IWW

| Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber Auskunft über die Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Sinn des § 2 SGB IX erteilt. |

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