BetriebsratBetriebsrat kann Auskunft über schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer verlangen
Abo-Inhalt24.10.202397 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber Auskunft über die Namen der im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Sinn des § 2 SGB IX erteilt. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 49762098
