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LeserforumTrepanation vor weiteren endodontischen Leistungen

Abo-Inhalt17.08.2023262 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Die private Krankenversicherung moniert die Berechnung der Trepanation eines Zahns vor weiteren endodontischen Leistungen. Wie kann ich reagieren?“ |

Antwort: Die Trepanation eines Zahnes ist in der GOZ als selbstständige, aber nicht als alleinige Leistung beschrieben. Die Berechnung der Nr. 2390 GOZ ist gestattet. Die vorherige Eröffnung des koronalen Anteils eines Zahnes, der z. B. mit einer alten Kunststofffüllung versorgt war, ist medizinisch notwendig, um z. B. an die vorhandene unvollständige Wurzelfüllung zu gelangen.

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AUSGABE: PA 9/2023, S. 1 · ID: 49551720

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