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März 2025

LeserforumRechnungskopie an Privatpatienten – ein Muss?

Abo-Inhalt03.03.20253638 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage: „Sind Praxen als Abrechnungssteller verpflichtet, eine Kopie der Original-Leistungsrechnung an den Privatpatienten zu verschicken oder ist dies eine Kulanzleistung der Rechnungssteller? Wenn nicht, aus welcher Rechtsquelle ergibt sich für den Patienten dieser Anspruch auf eine Rechnungskopie? Weiterhin: Muss der Patient sich die Rechnung in einem Portal der Praxis oder der Verrechnungsstelle (durch QR-Codes, Links etc.) eigens herunterladen oder muss diese aktiv per Post oder E-Mail an den Patienten gesendet werden?“ |

Antwort: Es ist meist üblich, dass Rechnungen mit Kopien erstellt werden. Das Original der Rechnung muss bei der Versicherung und anschließend ggf. bei einer Beihilfestelle vorgelegt werden. Kopien werden hier nicht anerkannt. Die Kopie verbleibt beim Rechnungsempfänger.

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AUSGABE: PA 3/2025, S. 2 · ID: 50327264

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