LeserforumKrone nach WKB ohne Kassenzuschuss, wenn WKB komplett privat abgerechnet wurde?
| Frage: „Während eines Seminars zum Thema „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ wurde vermittelt, dass in Fällen, in denen eine Wurzelkanalbehandlung (WKB) (z. B. am Molar) rein nach GOZ abgerechnet wurde, auch die folgende Krone für den Kassenpatienten nach GOZ ohne Kassenzuschuss abgerechnet werden muss. Ich bin, ehrlich gesagt, entsetzt über diese Aussage und verunsichert. Können Sie mir sagen, ob diese Aussage stimmt und wenn ja, wo das steht? Ich habe hierzu nichts gefunden.“ |
Antwort: Es ist davon auszugehen, dass sich die Aussage im Seminar auf die Zahnersatzrichtlinie 11 b) bezieht. Darin heißt es: „Pulpatote Zähne müssen mit einer nach den Behandlungs-Richtlinien erbrachten, röntgenologisch nachzuweisenden Wurzelfüllung versorgt sein.“ Daraus könnte interpretiert werden, dass lediglich bei Zähnen, die eine Wurzelkanalbehandlung nach Kassen-Richtlinien erhalten haben, ein Festzuschuss gezahlt wird.
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AUSGABE: PA 4/2025, S. 1 · ID: 50357842