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ReparaturenWie ist die Reparatur einer Krone nach einer endodontischen Behandlung zu berechnen?

Abo-Inhalt11.04.20254900 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

| Frage: „Wir haben bei einem gesetzlich versicherten Patienten wegen Schmerzen eine Wurzelkanalbehandlung (WKB) am Zahn 46 durchgeführt. Die Behandlung war medizinisch indiziert und erfüllte die Vorgaben der G-BABehandlungsrichtlinie [vgl. iww.de/s10651 und AAZ 06/2024, Seite 2 ff.]. Bei der Trepanation wurde eine vorhandene Krone eröffnet. Wie ist nun der Kronenverschluss zu berechnen? Ich habe von mehreren KZVen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten genannt bekommen. Welche halten Sie für die richtige?“ |

Kronenverschluss nach Trepanation – welche Möglichkeit ist die richtige?

  • 1. Nur als okklusale Aufbaufüllung, da die WKB erst mit einer definitiven Füllung als abgeschlossen gilt?
  • 2. Als Verblendreparatur mit Festzuschuss 6.9 + BEMA-Nr. 24 b zzgl. Material für Kunststoff (Aussage einer KZV!) Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich nur für Kronen im Verblendbereich und nur für vestibuläre Verblendung (i. d. R. ist die Trepanationsöffnung palatinal, lingual oder okklusal)?
  • 3. Als Kronenreparatur mit Festzuschuss 6.8 + BEMA-Nr. 24a („Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen“, Aussage einer anderen KZV)?
  • 4. Oder sind sogar die Optionen 1 und 3 berechnungsfähig?

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AUSGABE: AAZ 7/2025, S. 14 · ID: 50372556

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