GOZIntraoralscanner und Umschlagfalte
| Frage: „Ist das Scannen der Umschlagfalte zusätzlich berechenbar?“ |
Antwort: Laut GOZ-Kommission der ZÄK Nordrhein (RZB 03.04.2019 Stegemann NoKo) und dem GOZ-Ausschuss AG-Mitte (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Thüringen und Westfalen-Lippe) sind derartige Scans nicht separat berechenbar. Ein erhöhter Zeitaufwand ist nach § 5 Abs. 2 GOZ vorzunehmen.
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AUSGABE: PA 8/2024, S. 1 · ID: 50070005