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FestzuschüsseImplantat-Versorgung: Kieferatrophie ist keine Ausnahmeindikation!

Abo-Inhalt30.01.20231719 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde macht das Bundessozialgericht (BSG) Ausführungen zur Ausnahmeindikation einer Implantat-Versorgung bei Kieferatrophie und lehnt einen Anspruch der Patienten in derartigen Fällen ab (Beschluss vom 9.5.2022, Az. B 1 KR 5/21 BH). |

Der Fall

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AUSGABE: PA 2/2023, S. 2 · ID: 48960413

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