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Leserforum Bundeswehrangehörige: Wiedereingliederung eines Inlays

Abo-Inhalt03.02.20251 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Wie berechne ich die Wiedereingliederung eines Inlays bei einem Versicherten der Bundeswehr?“ |

Antwort: Die Versorgung mit einem Inlay wird bei einem Soldaten der Bundeswehr mit einer Mehrkostenvereinbarung abgerechnet. Die Wiedereingliederung des Inlays können Sie nach den Nrn. 2310 und 2197 GOZ berechnen, da alle Leistungen für Bundeswehrangehörige auf der Grundlage des BEMA und alle übrigen Leistungen nach GOZ vergütet werden können.

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AUSGABE: PA 2/2025, S. 1 · ID: 50195534

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