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LeserforumAdhäsiver Verschluss

Abo-Inhalt03.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Darf ich nach einer ‚med‘ bei einem gesetzlich versicherten Patienten den adhäsiven Verschluss zusätzlich berechnen, wenn dieser wegen einer längeren Behandlungsunterbrechung medizinisch notwendig ist?“ |

Antwort: Ja, in so einem Fall ist nach einer Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z eine Berechnung der Nrn. 2020 und 2197 GOZ möglich. Die zusätzliche Berechnung der Nr. 2197 GOZ ist bei einem adhäsiven Verschluss in jedem Fall möglich, da es diese Position im BEMA nicht gibt.

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AUSGABE: PA 3/2025, S. 1 · ID: 50196533

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