Alle SteuerzahlerNachweis bei Krankheitskosten: Ab 2025 muss der Name auf dem Kassenbeleg stehen
| Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium hat nun dargelegt, wie der Nachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu führen ist. |
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AUSGABE: MRP 2/2025, S. 0 · ID: 50281842