Alle SteuerzahlerUnterhaltsleistungen: Finanzverwaltung äußert sich zum Nachweis der Zahlung
Abo-Inhalt11.11.2025135 Min. Lesedauer IWW
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| Unterhaltsaufwendungen (beispielsweise an Eltern oder Kinder) können nach § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 geregelt, dass bei Geldzuwendungen die Zahlung der Unterhaltsleistungen durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person zu erfolgen hat. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen. |
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AUSGABE: MRP 12/2025, S. 0 · ID: 50621272